Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert – heute wurde sie vom Bundestag beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. „Diese Reform war längst überfällig, ich bin froh, dass wir sie heute im Bundestag einstimmig beschlossen haben“, begrüßt die Darmstädter Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries (SPD) die Entscheidung. „Wir stärken mit der Neufassung im Strafrecht das sexuelle Selbstbestimmungsrecht – und das deutsche Strafrecht erfüllt damit auch die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention des Europarates, die wir 2011 unterzeichnet haben.“
Mit der Reform werden außerdem zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten aus Gruppen heraus begangen werden. „Die SPD hat eine Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung schon lange gefordert – erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und beim Darmstädter Schlossgrabenfest setzte beim Koalitionspartner ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte“, so Zypries. „Wir haben heute einen wichtigen Schritt getan – wir brauchen aber mehr: Gute Beratung, konkrete Hilfsangebote und ausreichend Schutzräume für die Opfer, zum Beispiel zur Untersuchung für eine anonyme und kostenlose Beweissicherung.“