Startchancen-Programm für Schulen – Bund und Länder stellen 20 Milliarden Euro bereit

7. Februar 2024

Die Bundesregierung hat ihr größtes bildungspolitisches Vorhaben beschlossen: Das Startchancen-Programm. Bund und Länder unterstützen Schulen deutschlandweit mit je zehn Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre. Das Programm richtet sich an Schulen, deren Schüler:innenschaft eine hohe Armutsgefährdungsquote und Migrationsanteil aufweist.

„Für Hessen bedeutet dies nach den ersten Schätzungen, dass etwa 320 Schulen, davon 192 Grundschulen, gefördert werden. Deutschlandweit werden rund 4.000 Schulen ausgewählt, davon sind 60 Prozent Grundschulen. Der Grundstein für lebenslanges Lernen wird an den Grundschulen gelegt. Deshalb ist entscheidend, besonders Grundschüler:innen in der Entwicklung ihrer Kompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern“, so Andreas Larem (SPD), direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Darmstadt.

„Das Programm ist eine Antwort auf die Tatsache, dass der Bildungserfolg in Deutschland nach wie vor stark vom Wohlstand und Bildungsgrad der Eltern abhängt. Gerade Schulen in Gebieten mit einer hohen Zahl armutsgefährdeter Kinder brauchen mehr Unterstützung. Deshalb haben wir uns auch auf Bundesebene dafür eingesetzt, mit dem Startchancen-Programm Bildung für alle gerechter und besser zugänglich zu machen“, erklärt Larem.

„Schon ab nächstem Schuljahr können Schulen über das Startchancen-Programm in eine lernförderliche Infrastruktur und Ausstattung investieren. Zudem werden Mittel für multiprofessionelle Teams und Personal wie Schulsozialarbeiter:innen bereitgestellt. Schulen und Lehrkräfte wissen selbst am besten, wo sie Förderbedarf haben. Ein individuelles Chancenbudget ermöglicht den Schulen spezifisch dort zu fördern, wo es am dringendsten benötigt wird. Die Mittel können unter anderem für Ausflüge, Fortbildungen, Gesundheitskurse, administrative Unterstützung oder die berufliche Orientierung genutzt werden.“

Am 2. Februar 2024 haben sich Bund und Länder auf einer Sondersitzung der Kultusminister:innenkonferenz (KMK) auf eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Startchancen-Programms geeinigt.

Die Länder werden die Schulen für das erste Programmjahr 2024/25 bis zum 1. Juni 2024 auswählen. Schulen können sich nicht aktiv bewerben. Die Schulträger sollen dabei von den Ländern eingebunden werden. Als Grundlage dienen bereits existierende landeseigene Sozialindizes, die den Anteil der Schüler:innen mit Migrationshintergrund und mit SGB-II-Bezug berücksichtigen. Das Programm läutet einen Paradigmenwechsel in der finanziellen Förderung von Schulen durch den Bund ein. So wird das Geld nicht mehr nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl verteilt, sondern folgt Kriterien wie der Armutsgefährdungsquote und dem Migrationsanteil an den jeweiligen Schulen.