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Novellierung des BBiG – Bisher nur Augenwischerei – keine großen Sprünge erkennbar

14. August 2019

Am 14. August feiert das Berufsbildungsgesetz (BBiG) seinen 60. Geburtstag. Dieses von Erfolg gekrönte Gesetz zur Regelung der dualen Ausbildung in Deutschland, hat es verdient eine Neuauflage zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten zu bekommen. Im Zeitalter des digitalen Wandels, haben sich auch die Anforderungen an ein solches Gesetz geändert.

Andreas Trägler, Vorsitzender der SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Darmstadt / Darmstadt-Dieburg sieht den aktuellen Entwurf der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek kritisch und sagt dazu: „Ich habe nach 12 Monaten Amtszeit mehr erwartet, als nur neue und hippe Berufsbezeichnungen. Wir müssen endlich über Inhalte reden!“ und verweist damit auf die Vorschläge der Ministerin Bezeichnungen wie Meister oder Ingenieur durch Berufsbachelor oder Berufsmaster zu ersetzen. „Das ist Irrsinn“ so Trägler.

Seit einigen Monaten wird die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und im Rahmen dessen auch die Mindestausbildungsvergütung heiß diskutiert. Geht es nach den Plänen der CDUMinisterin, sollen Azubis ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro erhalten – die Vergütung steigt dabei pro Ausbildungsjahr.

„Es kann nicht sein, dass sich Azubis bei einer Wochenausbildungszeit von im Schnitt 40 Stunden, keine eigene Bleibe von ihrer Ausbildungsvergütung leisten können. Leider ändert daran auch der Vorschlag von Frau Karliczek nichts. Wir stehen klar hinter den Forderungen des DGB und ich würde es begrüßen, wenn unsere Bundesbildungsministerin endlich auch mal den Argumenten der Gewerkschaften Aufmerksamkeit schenken würde.“ sagt der Co-Vorsitzende Sebastian Cramer.

Der DGB forderte schon im abgelaufenen Kalenderjahr eine Vergütung von 635 Euro ab dem ersten Ausbildungsjahr (Steigerung pro Ausbildungsjahr bis 768 Euro). Davon würden auch die Auszubildenden in Darmstadt und Darmstadt- Dieburg provitieren.

Um das Berufsbildungsgesetz wieder auf die Höhe der Zeit zu bringen braucht es neben einer angemessenen und gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsvergütung aber auch weitere Erneuerungen. Der AfA Vorstand hat auf seiner Klausur deshalb ein klares Forderungspaket geschnürt:

  • Die dualen Studiengänge müssen in das BBiG aufgenommen werden, genauso wie die schuliscen Ausbildungsberufe. Wir brauchen für diese Berufsbilder endlich gesetzliche Leitplanken
  • Des Weiteren steht es der Bundesrepublik nicht gut zu Gesicht, dass die UN Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009 noch immer so wenig Einzug in deutsche Gesetze gehalten hat. Die Berufsausbildung muss inklusiv werden. Dazu gehören auch barrierefreie Berufsschulen, sowie barrierefreie Zugänge zu den einzelnen Berufsbildern.
  • Neuordnungsverfahren von Berufsbildern müssen in Zeiten des digitalen Wandels schneller und einfacher von statten gehen. Die Berufe verändern sich rasant und damit auch die Anforderungen an die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte.
  • Ehrenamtliche Prüfer*innen müssen für ihre Tätigkeiten von der Arbeit bezahlt freigestellt werden.

Cramer dazu abschließend: „Die duale Ausbildung war und ist ein großer Erfolg. Damit unsere Fachkräfte von Morgen auch weiterhin bestmöglich in ihr Berufsleben starten können, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Wir haben dafür jetzt die Chance. Lasst es uns angehen!“