Ab jetzt kann man rückwirkend zum 1. Juli 2017 den verbesserten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende beantragen. Das bedeutet, dass der Staat einspringt, wenn ein Elternteil nicht in der Lage oder nicht bereit ist, Unterhalt zu zahlen. Bisher galt das nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. „Nun bekommen endlich auch Kinder über 12 Jahren bis zur Volljährigkeit den Unterhaltsvorschuss. Und die Beschränkung der Bezugsdauer auf sechs Jahre entfällt“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries (SPD). Die bisherige Regelung sei als zutiefst ungerecht empfunden worden. Niemand konnte nachvollziehen, warum jährlich für zehntausende Kinder an ihrem 13. Geburtstag der Unterhaltsvorschuss endete und sie auf Sozialhilfe angewiesen waren. Brigitte Zypries empfiehlt allen Alleinerziehenden, die keinen oder zu wenig Unterhalt für ihre Kinder erhalten, jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen, damit sie auch die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. „Bei Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen kann der verbesserte Unterhaltsvorschuss dafür sorgen, dass kein Arbeitslosengeld II beantragt werden muss“, ergänzt Zypries. Weitere Informationen finden sich im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) und des Familien-Wegweisers (www.familien-wegweiser.de).
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende verbessert
22. August 2017