Oliver Lott und Michael Siebel

Mindestquoten beim öffentlich geförderten Wohnungsbau – Grün-Schwarz setzt Forderungen aus SPD-Wahlprogramm um

22. Februar 2017

Die Magistratsvorlage „Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ sieht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Mindestquoten von 25% für Sozialwohnungen und 20% für mittlere Einkommen vor. Dies soll hauptsächlich über Bebauungspläne und städtebauliche Verträge realisiert werden. Der in der Vergangenheit oftmals aufgetretene Konflikt mit privaten Investoren, die sich auf bestehendes Baurecht berufen können, löst die neue Regelung allerdings nicht.

In der Vorlage „Sicherung des sozial geförderten Wohnungsbaus“ schlägt der Magistrat Mindestquoten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau von insgesamt 45% vor. „Wir freuen uns über dieses Bekenntnis der Regierungskoalition, da sie inhaltlich deckungsgleich in unserem Wahlprogramm zu finden ist“, so  Oliver Lott, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.  Im SPD-Wahlprogramm heißt es im Wortlaut: „Einen Anteil an geförderten Wohnungen von 45% halten wir wegen des Nachholbedarfes für notwendig. Bei der Erschließung neuer Flächen, deren Umgebung dies verträgt, soll dieser Anteil als Anforderung an Investoren festgeschrieben werden. Die Wohnungen sollen sich aus klassischen Sozialwohnungen (etwa 25%) nach den bisherigen Einkommensgrenzen und Wohnungen basierend auf einem 2. Förderungsweg für mittlere Einkommen (etwa 20%) zusammensetzen.“

Dabei soll der Magistrat durch die Vorlage ebenso dazu aufgefordert werden, rechtssichere Lösungen zu finden. Dass dies auch notwendig ist, haben die letzten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen gezeigt: Immer wieder entbrannte eine Diskussion, ob mit Bebauungsplänen überhaupt eine rechtlich verbindliche Quote von öffentlich gefördertem Wohnraum zu realisieren sei.

Dennoch bliebe abzuwarten, ob die in der Magistratsvorlage formulierte Einschränkung, dass die tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, nicht zu einer Hintertür werden. Denn damit ließe sich fast jeder Grund vorschieben, warum die Quoten nicht einzuhalten seien, gibt Michael Siebel, Fraktionsvorsitzender der SPD Darmstadt, zu bedenken. Ebenso nicht inbegriffen ist die Veränderung schon bestehender Baupläne, welche den Hauptanteil der bebaubaren städtischen Flächen abdecken. Hier ist es privaten Investoren trotz der Regelung weiterhin möglich, die Quoten selbst festzulegen. „In der Regel führt dies zur Entwicklung hochpreisiger Objekte ohne Anteile von sozial gefördertem Wohnungsbau. An diesem Punkt suchen allerdings alle Parteien noch nach einem rechtssicheren Weg der Umsetzung“, bedauert Anne Marquardt in ihrer Position als sozialpolitische Sprecherin der Darmstädter SPD-Fraktion.

 

In Summe ist die Vorlage ein großer Schritt in die richtige Richtung. Ob am Ende das Ziel erreicht werden wird, diese Quoten auch tatsächlich umzusetzen, hängt vom weiteren Willen der beteiligten Parteien ab und ist keinesfalls rechtlich abgesichert.