Hanno Benz

Grün-Schwarz verweigert Bürgerbeteiligung – Koalition trickst bei Merck-Planungen – Illegale Parteienfinanzierung der Grünen?

16. Februar 2016

Mit Empörung reagiert die SPD auf die Verzögerungstaktik der grün-schwarzen Koalition bei der Einleitung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zu den Planungen der Frankfurter Landstraße im Bereich der Firma Merck.

Nachdem die Stadt sowohl die Einwendungen von fast 4.000 Arheilgerinnen und Arheilger ignoriert hat, als auch einen Antrag der SPD ein Beteiligungsverfahren einzuleiten von der grün-schwarzen Koalition abgelehnt wurde, hatten SPD und UWIGA gemeinsam erneut Unterschriften gesammelt, um gemäß den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung der Stadt Darmstadt ein verbindliches Beteiligungsverfahren zu erreichen. Dort ist vorgesehen, dass falls ein Prozent der betroffenen Einwohnerschaft ab 14 Jahren dies verlangt, ebenfalls ein Beteiligungsverfahren eingeleitet werden soll. Die in Arheilgen dafür notwendigen 149 Unterschriften waren innerhalb kürzester Zeit weit übertroffen, so dass der Antrag fristgerecht der Bürgerbeauftragten der Stadt übergeben wurde.

Dieser hätte dann eigentlich in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar entschieden werden müssen. Mit einem Verfahrenstrick verhinderte die Koalition um Oberbürgermeister Partsch aber genau dies. „Die Stadt will mit allen Mitteln verhindern, dass die Arheilger bei den Planungen mitgestalten und mitentscheiden können.“, so Hanno Benz, Arheilger SPD Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender seiner Partei im Stadtparlament. „Dazu ist offenbar jedes Mittel recht.“ Darüber hinaus kündigte OB Partsch gegenüber einer Darmstädter Tageszeitung an, den Antrag im Magistrat voraussichtlich abzulehnen zu wollen. „Das zeigt: die Stadt will nur dann Bürgerbeteiligung, wenn sie bestimmen kann wie und wo.“, so Benz weiter.

Illegale Parteienfinanzierung der Grünen? – „Ernster Vorgang“
Das zu den Merck-Planungen von der Grünen-Stadtverordnetenfraktion in den letzten Tagen u.a. in der Arheilger Post verteilte Flugblatt verstößt gegen die Vorgaben des Hessischen Rechnungshofes wie mit den öffentlichen Geldern, die die Fraktionen zur Finanzierung ihrer Arbeit aus Steuermitteln erhalten, umzugehen ist. Das Fraktionsgesetz schreibe ausdrücklich vor, dass Fraktionsgelder nicht für „Zwecke der Parteien“ verwendet werden dürften. Gerade in den letzten sechs Wochen vor Wahlen seien nach den Vorgaben des Hessischen Rechnungshofes „besonders strenge Maßstäbe“ anzulegen.

Dies ist auch ausdrückliche Empfehlung des Arbeitskreis Fraktionszuwendungen der hessischen Revisionsämter: „Dagegen dürfen die Haushaltsmittel nicht der Finanzierung von Parteien und Wählervereinigungen dienen; eine verdeckte Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig (BVerfGE 20, 56, 104; NJW 1966, 1499). Insbesondere ist es den Fraktionen verfassungsrechtlich verwehrt, die ihnen für die Finanzierung des Aufwandes ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zur Finanzierung des Wahlkampfs der Partei oder der Wählervereinigung zu verwenden.“

„Diesen Vorgaben werden die Grünen nicht gerecht. Es ist schon besonders dreist, wie hier Steuergeld für Parteizwecke eingesetzt wird. Den Grünen ist offenbar das Gespür abhandengekommen, zwischen Stadt und Partei zu trennen.“, so Hanno Benz. Er nannte das „ einen sehr ernsten Vorgang“ und mahnte eine saubere Trennung zwischen Wahlkampf und Grüner-Fraktionsarbeit an. Er kündigte eine juristische Überprüfung an. „Wir fordern die Grünen auf, dieses Faltblatt nicht weiter zu verwenden und die dafür der Grünen-Fraktion entstandenen Kosten dem Kreisverband der Grünen in Rechnung zu stellen.“