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Bild von Cheyenne Reeves von Pixabay

Siebel: Möglichkeiten einer Satzung für E-Scooter prüfen

6. Februar 2021

Die SPD-Fraktion in Darmstadt  fordert, dass für die E-Scooter in der Stadt klare Regeln geschaffen werden. „Aufgrund der immer wieder falsch oder wild abgestellten E-Scooter muss die Stadt prüfen, ob eine Satzung Sinn macht“, forderte heute der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Siebel.

Wer durch Darmstadt läuft, sieht es immer wieder: E-Scooter werden nach der Nutzung rücksichtslos abgestellt, sei es an Bushaltestellen, in Hofeinfahrten oder einfach wild auf dem Gehweg. An beliebten Orten liegen dann oftmals mehrere Roller verknäult auf einem Haufen. „Das ist weder optisch überzeugend, noch ermöglicht es Mobilität für alle! Für die meisten mag das zwar eher ein kleines Ärgernis sein – für Menschen mit Gehbehinderung, für Rollstühle oder Kinderwagen ist so ein Roller aber eine echte Hürde“, so der Fraktionsvorsitzende Michael Siebel. „Vor allem, wenn wegen parkender Autos nicht einfach auf die Straße ausgewichen werden kann. Auch das Wegtragen ist bei den über 20kg schweren Rollern nicht allen möglich.“

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf macht nun deutlich, dass die E-Scooter eine Sondernutzung darstellen und diese durch eine entsprechende Satzung geregelt werden kann.

„Es wäre nun durch den Magistrat zu prüfen, ob dieses letztinstanzliche Urteil auch auf Hessen übertragbar ist“ so Siebel.

Sollte eine Regelung für Darmstadt möglich sein, dann müssen insbesondere Regelungen für das Abstellen der Roller gefunden werden, wie Siebel betonte. Er denkt hierbei an  zentrale Abstellorte oder den Ausschluss bestimmter Bereich durch sogenanntes Geo-Fencing. „Auch das Fahren auf Gehwegen oder entgegen der Einbahnstraßen sollte unterbunden werden“, forderte der SPD-Fraktionsvorsitzende.

Abschließend stellte die SPD-Fraktion fest: „Es geht uns nicht um das weitgehende Verbot von E-Scootern. Diese sind ein wichtiges zusätzliches Mobilitätsangebot, das klimafreundlich und auch mit einem hohen Spaßfaktor verbunden ist.“

Auch solle durch eine Regelung nicht der grundsätzliche Vorteil der E-Scooter, nämlich die große Freiheit des Abstellens, ausgehebelt werden. „Klar muss aber auch sein: Es braucht Regeln im Straßenverkehr und diese sind auch mit Rücksicht auf andere und insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer einzuhalten.“