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„Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen – Grundsicherung kann keine Antwort auf monatelangen Lohnausfall sein!“

23. Februar 2021

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Darmstadt/Darmstadt-Dieburg stellt fest:

Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von tausenden ArbeitnehmerInnen weiter. Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro, Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn von unterhalb 3000 Euro, bereits besserstellen, als die derzeitige 60%-Regel es tut. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen, wie beispielsweise im Einzelhandel oder im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen. Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauert erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. „Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben“, stellte der Vorsitzende der AfA Darmstadt/ Darmstadt-Dieburg Andreas Trägler fest.

Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen würde. „Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob die gebeutelten Betriebe es bezahlen können“, ergänzt Sebastian Cramer, Vorsitzender der Betriebsgruppe Merck Darmstadt.

Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften ver.di und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. Dieses Geld muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich.

Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. „Die Arbeitnehmerschaft darf jetzt nicht vergessen werden“, merkten Trägler und Cramer an.