Hofmann und Kaffenberger (SPD): Hessische Wohnungspolitik versagt im Landkreis

26. November 2020

Ab heute, dem 26. November 2020, gilt eine neue Mietenbegrenzungsverordnung in Hessen. Nach dieser neuen Verordnung sollen künftig 49, statt wie bisher 31 Städte und Gemeinden in den Geltungsbereich der so genannten Mietpreisbremse fallen. Darunter sind auch einige Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Die Abgeordneten Hofmann und Kaffenberger sehen in dieser notwendigen Ausweitung des Geltungsbereichs auf mehr Städte und Gemeinden ein Indiz des Scheiterns der Hessischen Wohnungspolitik. Kritik erheben sie auch an der Ausgestaltung der Verordnung. So lege eines der fünf Kriterien fest, dass der jährliche Mietenanstieg im Durchschnitt 4,5 % oder mehr betragen müsse.

Hofmann erklärt dazu: „In manchen Orten sind die Mieten bereits sehr hoch. Die Steigerung der Miete liegt zwar dann vielleicht unter dem Durchschnitt von 4,5 %, aber die Mieten sind insgesamt trotzdem zu hoch. In Eppertshausen soll die Mietpreisbremse zum Beispiel schon bald nicht mehr gelten.“

Kaffenberger äußert ebenfalls Kritik an den zugrunde liegenden Kriterien: „Einkommensverhältnisse in den betroffenen Kommunen werden zum Beispiel weiterhin nicht berücksichtigt. Das gilt besonders für Hochschul- und Universitätsstädte.“ Diese Kritik sei zuletzt auch von Mieterverbänden gekommen. 

Neu zu den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten hinzugekommen sind Groß-Zimmern, Pfungstadt und Roßdorf.

Die Maßnahmen der schwarz-grünen Landesregierung, wie beispielsweise der Frankfurter Bogen, bleibe nach wie vor mehr PR-Projekt als konkrete Maßnahme gegen den Wohnraummangel. Die vom Ministerium geplanten Projekte seien alle seit vielen Jahren in der Planung und würden nun lediglich als Vorzeigeprojekte verkauft. 

„Auch wenn einige Kommunen die Möglichkeit der verbesserten Fördermittelsituation nutzen können, wird hier höchstens das aufgeholt, was bisher versäumt wurde“, urteilt Kaffenberger. „Das stoische Festhalten an der 30-Minuten-Entfernung zum Frankfurter Hauptbahnhof als Kernkriterium für den sogenannten Frankfurter Bogen trägt ebenfalls nicht zur Verbesserung der Situation bei. Es ist nicht vermittelbar, warum Mühltal darunter fällt und Roßdorf nicht. Was unterscheidet den angespannten Wohnungsmarkt von Roßdorf und Mühltal? Von diesem PR-Projekt profitieren die neu hinzugekommenen Kommunen nicht, daher muss die Landesregierung ihre Kriterien überdenken“, so Kaffenberger.