Sabine Heilmann

SPD widerspricht dem Antrag der AFD für eine Beweislastumkehr zur Altersfeststellung von unbegleiteten, minderjährigen Asylbewerbern.

5. März 2019

Die AFD Fraktion wollte mit ihrem Antrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt vorschreiben, wie die Inaugenscheinnahme die Fachämter der Jugendhilfe zu erfolgen hat, wenn keine Papiere bei minderjährigen Flüchtlingen vorliegen. Zudem sollte die Stadt beim Land darauf einwirken, die Altersfeststellung hessenweit bei jungen Migranten zu ändern. Konkret geht es der AFD um die Umkehr der Beweislast zur Altersfeststellung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge. Wen wunderst, da die AFD der Regierung bundesweit Versagen in der Flüchtlingspolitik vorwirft und versucht über Innenministerien der Länder die Beweislastumkehr einzuführen.

Die Politik in Darmstadt hat mit Partnern und vielen Ehrenamtlichen Verantwortung für viele junge Flüchtlinge übernommen und dafür Sorge getragen, dass die jungen Menschen hier gut ankommen und angemessene Unterstützung finden. Laut der UN Kinderrechtskonvention verfügen viele Kinder und Jugendliche über keine gültigen Passdokumente, weil diese vor oder während der langen Flucht aus unterschiedlichen Gründen abhandengekommen sind.

Die AFD schürt die Veränderung des gesellschaftlichen Klimas, indem Sie mit wachsender Fremdenfeindlichkeit und ständiger Hetze versucht, unsere gute Willkommenskultur in Darmstadt schlecht zu reden.

Die SPD Fraktion lehnt ebenso wie ein breites Bündnis von sozialen Verbänden und Organisationen Gesetzesänderungen zur Beweislastumkehr und zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab. Eine gesetzliche Grundlage für die Beweislastumkehr fehlt auch in Hessen und zudem sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ärztliche Eingriffe, die keinen Heilzweck verfolgen, als nicht zielführende Grundrechtseingriffe abzulehnen, erklärt die Stadtverordnete Sabine Heilmann.

Die zuständigen Jugendämter agieren nicht nach eigenem Gutdünken. Die Frage der Alterseinschätzung ist bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz verbindlich geregelt. Hier gibt es umfangreiche, gute Verfahren, bei denen das Jugendamt bei nicht ausräumbaren Zweifeln als letztes Mittel eine medizinische Untersuchung veranlassen kann. Das Hauptziel von Alterseinschätzungsverfahren muss nämlich der Schutz von Minderjährigen sein (erklärt die Stadtverordnete weiter).

Eine Beweislastumkehr hätte zur Folge, dass zahlreiche Minderjährige bis zur Klärung in Erwachsenenunterkünften untergebracht würden und keinen Zugang zur Jugendhilfe hätten. Das Primat der Kinder und Jugendhilfe muss nach dem Amtsermittlungsgrundsatz “im Zweifel für die Minderjährigkeit“ erhalten bleiben und das Kindeswohl von Minderjährigen ist zu wahren. Notwendige Hilfen sind nach den Gesetzen sicher zu stellen.