Michael Siebel & Oliver Lott

SPD will Anreiz für private Investoren zum Bau von Sozialwohnungen schaffen

12. Juli 2017

Quotenregelung soll auch für Projekte ohne öffentliche Förderung gelten

Darmstadt wächst und benötigt dringend günstigen Wohnraum. Die SPD-Fraktion fordert daher die Wissenschaftsstadt Darmstadt in einem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung auf, alle rechtlich möglichen Mittel zu nutzen, um ihre Einflussnahme bei der Schaffung von günstigem Wohnraum zu steigern oder mindestens zu erhalten. Die Sozialdemokraten wollen mit ihrem Antrag einen Anreiz für Bauträger und Investoren im Sinne eines marktwirtschaftlichen Verhaltens schaffen, um Sozialwohnungen zu bauen. Die Umsetzung der Initiative  orientiert sich dabei an das  erfolgreiche Münchner Modell zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums.

„Wir benötigen dringend Wohnraum für Familien und Menschen mit wenig Einkommen, Darmstadt soll sich jeder auch weiterhin leisten können. Das ist unser Ziel“, erklärt der SPD-Fraktionssprecher Michael Siebel.

Mindestens 45% der Flächen sollen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung finanziert werden

Aus diesem Grund setzt sich die SPD dafür ein, das bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen, in denen Wohnnutzungen festgesetzt werden sollen, auf mindestens 45 % der Bauflächen, Flächen festzusetzen sind, auf denen nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können (§ 9 Abs. 1 Nr.7 BauGB ).

„Dies soll auch für Änderungen bestehender Bebauungspläne gelten“, fordert der baupolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Oliver Lott. „Dabei sollen“, so führt Lott weiter aus, „ 25 % auf die Förderung von Sozialwohnungen nach den klassischen Einkommensgrenzen und 20 % auf die Förderung von Wohnungen für mittlere Einkommen entfallen.“ Konkret schlägt die SPD bei der Neuerstellung und Änderung bestehender Bebauungspläne eine zwingende Zusage des Investors an öffentlich gefördertem Wohnraum vor. Dieser habe oft ein Interesse an einem veränderten Bebauungsplanverfahren, da sich dadurch der Wert eines Grundstückes steigern lässt. Zum Beispiel könnten ihm zwei zusätzliche Stockwerke erlaubt werden, wenn sich der Investor im Gegenzug zur Erstellung von  45% geförderten Wohnraum bekennt. Die Kosten der Änderung des Bebauungsplans werden dabei von der Stadt getragen, beim Investor verbleibt die Wertsteigerung der Immobilie, die durch die Verdichtung entsteht.

Bisheriger Beschluss ist unzureichend und greift nicht

„Wichtig ist die Regelung deshalb, da der im März gefasste Beschluss zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau mit verbindlichen Grenzen bei den meisten Bauprojekten nicht greift – er hat sich als Papiertiger entpuppt“, erläutert Oliver Lott, baupolitischer Sprecher der SPD die Notwendigkeit des Antrags. Bei keinem relevanten Bauprojekt aus privater Hand wurden seit der Beschlussfassung bisher die beschlossenen Quoten realisiert. Dabei erscheint es fast grotesk, dass die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Hildegard Förster-Heldmann, die lediglich diskutierten 25% bei einem bis heute nicht beschlossenem Bauprojekt damit begründet, dass die Verhandlungen mit dem Investor schon vor dem Beschluss im März abgeschlossen gewesen sein sollen. Auch deshalb setzt sich die SPD für zwingende Regelungen ein: „Wir haben das Gefühl, dass die Handelnden immer neue Ausflüchte und Schlupflöcher suchen, um die geplanten Quoten nicht umzusetzen. Während man stolz dem Bürger 45% verkündet, versucht man zusammen mit Investoren im Hinterzimmer diese Regelungen wieder zu umgehen“, kritisieren die Sozialdemokraten die bisherige Vorgehensweise.

Klare Regeln beim Verkauf von städtischen Grundstücken bei Eignung für Wohnraumnutzung

Bei der Veräußerung städtischer Grundstücke, die sich für die Wohnnutzung eignen, ist im Kaufvertrag die Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen verbindlich zu regeln. Dabei soll der Bauantrag Bestandteil des Kaufvertrages sein. Diese Maßnahmen sind notwendig, weil die beschlossene Magistratsvorlage 2017/0031 zwar die Schaffung verbindlicher Quoten regelt, aber nur dort, wo die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Eigentümer auftritt. „Für private Investoren, die Projekte ohne Mittel für öffentlich geförderten Wohnungsbau planen, gilt diese Quotenregelung nicht und diese Lücke wollen wir versuchen, zu schließen“, so Lott.

Verhandlungsposition der Stadt stärken

„Aus diesem Grund müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Verhandlungsposition der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu stärken. Dies kann einerseits durch das in der deutschen Gesetzgebung sehr starke Eigentumsrecht, aber auch durch eine Satzung zur sozialgerechten Bodennutzung erreicht werden“, begründet der Fraktionssprecher Michael Siebel den Vorstoß der Sozialdemokraten.

In der aktuellen Legislaturperiode plant die Stadt die Errichtung von

10.000 Wohnungen, um für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Hier hat sie laut einer großen Anfrage der SPD im letzten Jahr nur wenig erreichen können, ebenso sind die festgesetzten Quoten für die Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus nicht einmal ansatzweise umgesetzt worden.