Brigitte Zypries, MdB

Heute im Bundestag: Gesetze zu Leiharbeit und Flexi-Rente beschlossen

21. Oktober 2016

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz wird am 1. April 2017 in Kraft treten. „Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten“, sagte die Darmstädter Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries (SPD).

Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von gleicher Bezahlung nach neun Monaten. Ein weiterer wichtiger Baustein des Gesetzes ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten: Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer künftig vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Branche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung geeinigt haben. Außerdem können Leiharbeiter künftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.
„Das Gesetz zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes ist eine wesentliche Verbesserung für viele Personen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten“, sagte Zypries.

Der Bundestag beschloss ebenfalls heute das Gesetz zur Flexi-Rente. „Künftig können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Ausstieg aus dem Berufsleben schrittweise und passend zu ihrer eigenen Lebensplanung gestalten. Wer länger arbeiten kann und möchte, soll das tun – das hilft den Betrieben auch gegen den Fachkräftemangel!“, sagte Zypries dazu.
Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt künftig die bisherigen Zuverdienstgrenzen. 6.300 Euro pro Jahr sind anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Zusätzlich soll das Gesetz verhindern, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen früh aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen und arbeitslos werden. Das Gesetz sieht dazu einen individuellen, auf den jeweiligen Beruf zugeschnittenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr vor. So sollen Präventions- und Rehabedarf früh erkannt und passende Maßnahmen angeboten werden können.