Im Jahr 2014 wurden die Darmstädter Bürger erneut zur Kasse gebeten gegen die Stimmen der SPD; nach 2012 hatten die Bürger bereits eine höhere Grundsteuer zu zahlen; damals stieg sie um gut 24%, 2104 noch einmal um 16,5 %. Der Hebesatz betrug 535 Punkte.
Eine aktuelle kleine Anfrage der Stadtverordneten Sabine Heilmann (SPD) beantwortete der Kämmerer Andre Schellenberg wie folgt:
Bei der Frage, wie viele Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gegen die Bescheide mit dem erneut erhöhten Hebesatz zur Grundsteuer B vom Rechtsamt negativ beschieden wurden und wie viele Klagen beim Verwaltungsgericht Darmstadt anhängig sind bezüglich solcher Bescheide, antwortete der Kämmerer wie folgt:
Im Jahr 2015 seien 125 Widersprüche in Grundsteuerangelegenheiten eingelegt worden, bei insgesamt 47.450 Veranlagungsfällen. Da keine Statistik über die Widerspruchsgründe geführt wird, kann die Anzahl der Widersprüche, die aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes ergangen sind, nur annähernd bestimmt werden. Schätzungsweise haben von den 125 Widerspruchsführern 50% wegen der Anpassung des Hebesatzes Widerspruch eingelegt. In den Vorjahren 2014 gab es 113 Widersprüche, in 2013 gab es 134 Widersprüche und in 2012 waren es insgesamt 141 Widersprüche in Grundsteuerangelegenheiten. Ein Anstieg der Anzahl der Widersprüche in Folge des Erhöhens des Hebesatzes der Grundsteuer B im zum Jahr 2015 war nicht ersichtlich.
Alle Widersprüche, die sich im Jahr 2015 gegen die Erhöhung des Hebesatzes gerichtet haben, sind aufgrund von Erläuterungen der zuständigen Abteilung Steuern, Gebühren und Beiträge zurückgenommen worden, so dass keine Widersprüche zur Entscheidung an das Rechtsamt abgegeben werden mussten. Dementsprechend sind und waren auch keine Klagen vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Bei der Erhöhung der Hundesteuersätze zum 1.1.2014 gab es ein Klageverfahren, welches von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewonnen wurde.
Bezüglich der zusätzlichen Frage der Stadtverordneten Sabine Heilmann hinsichtlich der Entwicklung der Einnahmensituation I der Fallzahlen seit der Einführung der Zweitwohnsteuer im Jahr 2011 bis heute, antwortete Kämmerer Schellenberg wie folgt:
Vor Einführung der Zweitwohnungssteuer wurden 13.000 potenzielle Steuerpflichtige angeschrieben.
Nach der Bereinigung des Melderegisters blieben ca. 2.000 Steuerpflichtige übrig. Aufgrund der beabsichtigten Lenkungswirkung der Zweitwohnungssteuer kam es zu ca. 1.000 Ummeldungen des 2. Wohnsitzes zum 1. Wohnsitz, so dass es danach ca. 1.000 Veranlagungen bei der Zweitwohnungssteuer im Jahr gab. Die Zahl ist seitdem konstant, weshalb die Einnahmen von ca. 350.000,00 € im Jahr stabil sind.