Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. Die Darmstädter Bundestagabgeordnete Brigitte Zypries (SPD) sagte dazu:
„Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Ich weiß, dass das Gesetz umstritten ist und freue mich deshalb, dass der Kabinettsentwurf zahlreiche Verbesserungen enthält. Verbessert wurden die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt wer-den muss: Ab dem Jahr 2020 werden sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin nicht mehr angerechnet. Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Ein-schnitten führt.“
Erwerbstätige Personen, die gleichzeitig staatliche Leistungen beziehen, werden ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen können. Heute sind es nur 2.600 Euro. Damit wird eine langjährige Forderung der Behindertenverbände erfüllt.
„Das Bundesteilhabegesetz ist ein großer Schritt mit deutlichen Verbesserungen und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen“, so Zypries weiter.