Solange sich die Bundesregierung, gestützt durch entsprechende Äußerungen der Hessischen Landesregierung, bemüßigt fühlt, die europäische Freizügigkeit auf drastische Weise einzuschränken, kann und muss auch auf anderen Ebenen ebenso drastische, dafür aber geeignete, Maßnahmen zurückgegriffen werden. Bis 2004 war in Hessen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft. Dieses befähigte die Gemeinden dort einzugreifen, wo Wohnraum durch Spekulation oder durch Umwandlung in Büroraum oder Hotelwohnungen zweckentfremdet wurde. Im Rhein-Main-Gebiet stehen wir im Zuge der noch wachsenden Zahl von Studierenden und Asylsuchenden vor der herausfordernden Situation, mit dem ohnehin schon knappen öffentlichen Wohnraum zurecht zu kommen. Keinem Menschen kann zugemutet werden, in den kalten Wintermonaten unter freiem Himmel in Zelten zu hausen. Allein in Frankfurt stehen derweil rund 1.000.000 m² Büro- und Gewerbeflächen frei. Diese Zahl hat sich seit Mitte der 90er Jahre um rund ein Viertel erhöht. Wir haben also Wohnungsnot und gleichzeitig einen absurden Überschuss an gewerblichen Flächen nebeneinander. Schon allein dieses Missverhältnis spricht eindeutig dafür, die weitere Umwandlung hin zu Gewerbeflächen und den Leerstand von Wohnraum zu beenden. Schon seit Jahren gibt es in den Großstädten wie Frankfurt, Darmstadt, Offenbach oder Wiesbaden und auch im Umland eine akute Wohnungsnot, die von der Landesregierung konsequent ignoriert wird. Vor allem die leerstehenden Militär-Kasernen, die in der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beim Bundesfinanzministerium liegen, müssen für die Kommunen zur Zwischennutzung geöffnet werden.
Statt den Parolen des Stammtisches und anderen intellektuellen Tieffliegern nachzugeben, brauchen wir sinnvolle Lösungen, die die Wohnungsnot im Zuge der wachsenden Flüchtlingszahlen tatsächlich lindern kann. Bleiben wir unserer Verfassung also treu und verknüpfen das Recht auf Asyl mit der sozialen Verantwortung des Eigentums aus Artikel 14 des Grundgesetzes!
Deswegen sollte der Hessische Landtag in einem Schnellverfahren ein solches Gesetz wieder in Kraft setzen und die Landesregierung beauftragen, Wohnraum zu beschlagnahmen, um Studierenden und Flüchtlingen endlich ordentlich unterzubringen. Darüber hinaus muss die Landesregierung ein Bauprogramm für bezahlbaren Wohnraum in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro bereitstellen, damit wir auch langfristig Studierenden, Asylsuchenden und jedem anderen Hessen ein bezahlbares und menschenwürdiges Dach über dem Kopf gewährleisten können.