Von 60 Prozent des letzten Nettolohns können die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Miete und ihre Lebenshaltungskosten nicht finanzieren“, betont der Vorsitzende der AfA Andreas Trägler. Wie auch der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften, fordert die AfA deshalb sehr deutliche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent. „Wir erwarten, dass die Krisenlasten fair verteilt werden. Wenn die Bundesregierung die Unternehmen in der Corona-Krise mit Hunderten von Milliarden unterstützt, muss davon auch etwas bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommen.“, betont der stellv. AfA Vorsitzende Sebastian Cramer. „Die Politik muss den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über die Durststrecke der Corona-Krise hinweghelfen, deren Dauer noch nicht absehbar ist. Auch dafür zahlen über 40 Millionen Beschäftigte jeden Monat Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Diese Mittel müssen jetzt zurückfließen.“ Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens führe dazu, dass Beschäftigte mit niedrigem Einkommen direkt in Hartz IV landen. „Das kann von der Politik nicht gewollt sein.“, so Trägler.
Cramer weiter: „Was wir aktuell deutlich sehen ist, dass dort wo eine starke Sozialpartnerschaft gelebt wird, wo gute Tarifverträge abgeschlossen sind und die Gewerkschaften auf eine breite Mitgliedschaft bauen können, dass gerade auch jetzt, in diesen Krisenzeiten, gute Lösungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefunden werden. Auch Arbeitgeber können aus dieser Krise gestärkt hervorgehen, wenn sie jetzt mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten. „Ich würde mir wünschen, dass diese Welle der Solidarität, welche unser Land erfasst hat, auch wieder zu einer neuen Blütezeit der Tarifverträge führt. Das geht natürlich nur, wenn auch genügend Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben sind, die genau das einfordern können,“ so Cramer.
Die AfA macht deutlich: „Wir wollen, dass das Kurzarbeitergeld sehr deutlich erhöht wird. Arbeitgeber, die von der staatlichen Förderung profitieren, sollen verpflichtet werden, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Nur wenn ein Betrieb das Kurzarbeitergeld erhöht, soll er auch von Sozialbeiträgen entlastet werden“. Die AfA fordert außerdem, dass sichergestellt wird, dass die Kurzarbeitsgeldregelung auch für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gilt.