Berlin, 1. Dezember 2016
Heute Vormittag (1.12.) hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz beschlossen.
„Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen mehr gesellschaftliche Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Das Bundesteilhabegesetz ist ein großer Schritt in diese Richtung. Es ist eins der ganz großen sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode“, sagte die Bundestagsabgeordnete Brigitte Zypries (SPD).
Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände wurden seit Beginn der Arbeit an dem Gesetz mit einbezogen. Es gab trotzdem auch Kritik und noch sehr viele Verbesserungsvorschläge an dem Entwurf.
„Jetzt haben wir noch einmal reagiert und in den vergangenen Wochen viele Verbesserungen am Gesetz vorgenommen. Das Motto ‚Nichts über uns – ohne uns‘ haben wir nicht umsonst mit in den Koalitionsvertrag geschrieben!“, so Zypries.
„Erwerbstätige Leistungsbezieher können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe zu auszuweiten. Ehepartner und Lebensgefährten werden weder mit ihrem Einkommen noch mit ihrem Vermögen herangezogen.
Wir konnten eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen. Außerdem muss künftig nur noch ein Reha-Antrag gestellt werden, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu bekommen. Und: Wer aus einer Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt wechseln möchte, bekommt Rückenstärkung: Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellen, bekommen einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75% des ortsüblichen Lohnes. Es gibt zudem mehr Rechte für die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte. Und, ganz wichtig: Jeder soll selbst bestimmen dürfen, wie oder mit wem er oder sie lebt. Selbstbestimmtes Wohnen ist sehr wichtig für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben!“, erläuterte Zypries einige Regelungen des Gesetzes.