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„Mühlchen“ kein Faustpfand

22. Mai 2007

Als „nicht hilfreiche Vermischung von unterschiedlichen Sachverhalten“ bezeichnet die Arheilger SPD den Versuch, das Arheilger Mühlchen als Faustpfand für private Interessen zu nutzen. Hintergrund ist die aktuelle Diskussion um die Verlängerung des Pachtvertrags oder den Verkauf des Arheilger Mühlchens an die Stadt Darmstadt durch die derzeitige Eigentümerfamilie.

Diese hatte für eine langfristige Verlängerung des Pachtvertrags die Bedingung gestellt, dass in ihrem Besitz befindliche Grundstücken an der Arheilger Woogstraße in Bauland umgewandelt werden.

Nach Auskunft der Stadt Darmstadt sei dies aber nicht möglich, da die Flächen als öffentliche oder private Grünflächen ausgewiesen sind. Dort Baugrundstücke zu schaffen, ist rechtlich nicht zulässig, da sich das Gebiet in der von der CDU-Landesregierung festgesetzten Siedlungsbeschränkungszone (Fluglärmkeule) befindet.

Darüber hinaus habe diese Grundstücksfrage auch nichts mit dem Arheilger Mühlchen zu tun, so die Arheilger Sozialdemokraten. Für die Arheilger Bürgerschaft stehe der Erhalt des „Mühlchens“ und ein durchgängiger Badebetrieb in den Sommermonaten auf der politischen Tagesordnung. Hierfür müssten Lösungen gefunden werden, eine Verquickung mit anderen Grundstückgeschäften sei nicht im öffentlichen Interesse, sondern Privatsache der Eigentümerfamilie.

Die SPD fordere die Eigentümerfamilie auf, sich an dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ zu orientierten. Politik nach dem Motto „Eine Hand wäscht die andere“ sei nicht Stil der Sozialdemokraten und auch nicht von der Bürgerschaft gewollt. Darauf sollten sich auch die örtliche CDU und UWIGA besinnen und die Versuche aufgeben, parteipolitisches Kapital aus einer für die Bürger Arheilgens unerfreulichen Entwicklung zu schlagen.

Die Stadt Darmstadt will das Arheilger Mühlchen als öffentlichen Naturbadesee erhalten. Hierzu sind Investitionen in Höhe von ungefähr 300.000 Euro notwendig. Diese aufzubringen rentiert sich aber nur bei einer langfristigen Verlängerung des Pachtvertrags von mindestens 15 Jahren oder bei einem Ankauf. Wenn die Eigentümer das Arheilger Mühlchen weder verkaufen noch langfristig verpachten wollten, hätten sie auch die Möglichkeit das Freibad privat zu betreiben und die notwendigen Investitionen selbst zu tätigen. Ein solcher Weg sei auch denkbar, so die SPD.