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Gemeinschaftshaus – wer soll es bezahlen? DE

25. Januar 2002

(dig). Dass für die Siedlung Rodgaustraße/Messeler Straße ein Gemeinschaftshaus errichtet werden soll, hören die Bewohner seit zehn Jahren. 1992 hatte ein Sanierungsgutachten für das Viertel ein solches Haus für notwendig erachtet und mit dieser Aussage die Zustimmung des Magistrats gefunden. Jetzt stehen 20 000 Euro im städtischen Haushalt für die Planung bereit, und wieder keimen Hoffnungen auf. Hanno Benz, SPD-Mitglied im Sozialausschuss der Stadtverordneten, und Jochen Partsch als sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Stadtparlament erklären in einer Pressemitteilung, dass nachdem die Planung auf Initiative der rot-grünen Koalitionen nun „angesichert” sei, 2003 ein Baubeginn möglich wäre. Einschränkung: wenn der städtische Haushalt die entsprechenden Baumittel hergebe. Skeptischer klingt es bei den Menschen, für die das Projekt gedacht ist.

Ein älterer Mann bringt den im Wohngebiet vorherrschenden Tenor auf den Punkt. „Das wird auch in den nächsten zehn Jahren nichts”, prophezeit er, „ich werd’s jedenfalls nicht mehr erleben.„ Es gibt ja auch noch einiges vorab zu klären. So vor allem die Frage der Trägerschaft. Von ihr hängt ab, ob das Land, wie schon mal mit dem Sozialministerium in Wiesbaden besprochen, die Hälfte der Kosten übernimmt (1997 rechnete man mit Baukosten von umgerechnet 920 000 Euro). Die Stadt darf in diesem Fall nicht Träger sein. Diakonisches Werk und Cari- tas hatten in einer frühen Phase der Überlegungen zwar ihre Bereitschaft zu erkennen gegeben, doch auch klar gemacht, dass sie keine Eigenmittel beisteuern könnten. Benz und Partsch schlagen vor, zur Finanzierung „Varianten der Selbstbeteiligung interessierter und betroffener Bürgergruppen” einzusetzen sowie „Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung”.

Errichtet werden soll das Gemeinschaftshaus auf dem früheren Kerbeplatz, in unmittelbarer Nachbarschaft also zum Jugendhaus und zum Kindergarten. Das Eckgrundstück an der Gabelung Messeler Straße/Rodgaustraße eignet sich insofern gut, als das Gemeinschaftshaus nach den Vorstellungen der Sozialpolitiker auch eine Brückenfunktion übernehmen soll zwischen diesem Wohngebiet und dem übrigen Stadtteil.