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Arheilger SPD: „Endlich Bewegung in Planungen für Schenck-Gelände“

1. April 1999

Ursprünglich hatte die Stadt Darmstadt geplant, auch angrenzende Flächen in die neue Wohnbebauung einzubeziehen und das ganze Projekt zügig aus einem Guß als eine – wie im Bundesbaugesetz vorgesehene – besondere städtebauliche Entwicklungmaßnahme zu verwirklichen. Im September 1998 machte die Regionale Planungsversammlung, das für den Regionalen Raumordnungsplan (RROP) zuständige Beschlußgremium, jedoch einen Strich durch dieses Vorhaben: Da die Frankfurter Flughafen AG (FAG) Pläne einer Erhöhung der Flugkapazität veröffentlichte, die eine zusätzliche Lärmbelästigung für Arheilgens Norden nach sich zöge, beschloß die regionale Planungsversammlung, keine neue Bebauung in der Zone zuzulassen, für die eine erhöhte Fluglärmbelästigung erwartet wird. 

Da nun auf eine Bebauung der an das Schenck-Gelände angrenzenden Flächen verzichtet werden soll, fällt das Vorhaben wieder in die alleinige Planungshoheit der Stadt: Das bereits bebaute Gelände muß lediglich von einem Gewerbe- in ein Wohngebiet umgewidmet werden, damit dort neuer Wohn- und Lebensraum geschaffen und die weitere Verödung gestoppt werden können.

Endlich kommt wieder Bewegung in die Planungen für die nordwestliche Entwicklung Arheilgens. Wer nicht nur von Umweltschutz redet, sondern auch danach handelt, kann sich neue Industriebrachen nicht leisten. Im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet muß sorgsam mit dem knappen Umweltgut Boden umgegangen werden”, so die Arheilger Sozialdemokraten.. 

Gleichzeitig fordert die SPD die Stadt Darmstadt und die Firma Schenck 

auf, das neue Wohngebiet zu einem Modellprojekt im Sinne der Agenda 21 zu machen. Durch die neue S-Bahn-Station sei die Verkehrsanbindung dieses Gebietes optimal. Nun müßten Wege gefunden werden, die ein familienfreundliches, kostengünstiges und umweltgerechtes Wohnen ermöglichen. Die Arheilger Sozialdemokraten denken vor allem „an die Verwendung gesunder Baumaterialien, an ein zukunftsweisendes Energiekonzept, beispielsweise durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme in einem gemeinschaftlichen Blockheizkraftwerk. Auch sollte überprüft werden, ob alte Bausubstanz erhalten und neu genutzt werden kann.”