Heute hat der Deutsche Bundestag die Entkriminalisierung von Cannabis für Erwachsene beschlossen.
„Mit dem Cannabisgesetz sorgen wir für mehr Gesundheitsschutz und stellen den Kinder- und Jugendschutz in den Fokus. Denn Cannabis vom Schwarzmarkt kann sehr gesundheitsschädlich sein. Verbote haben den Konsum in der Vergangenheit nicht verringert. Deshalb dämmen wir mit dem Cannabisgesetz den Schwarzmarkt ein, beenden die Kriminalisierung der Konsumierenden und verhindern die Weitergabe von verunreinigten Substanzen“, erklärt Andreas Larem, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Darmstadt.
„Konkret wird der private Anbau von Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum erlaubt. Zudem wird der nicht-gewerbliche Eigenanbau in Vereinigungen oder Genossenschaften – in sogenannten Cannabis Clubs – ermöglicht. Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und werden strikt überwacht“, betont Andreas Larem (SPD).
Der Besitz und Konsum von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt strikt verboten. Die Weitergabe an Kinder und Jugendliche wird stärker bestraft. Für 18- bis 21-Jährige sollen strengere Regeln gelten, etwa ein geringerer THC-Gehalt und eine geringere Abgabemenge pro Monat durch die Clubs. Im öffentlichen Raum ist der Konsum in der Nähe von Kitas, Schulen oder Spiel- und Sportplätzen verboten.
„Bislang werden Cannabiskonsumierende stigmatisiert und kriminalisiert. Die Realität sieht aktuell so aus, dass Konsumierende auf dem Schwarzmarkt Cannabis mit gesundheitsschädlichen Stoffen erhalten, deren Inhalt sie nicht einmal kennen. Das hat nun ein Ende“, betont Andreas Larem (SPD).
„Die Entkriminalisierung bedeutet auch wesentliche Erleichterungen für den medizinischen Einsatz von Cannabis. Die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz ermöglicht Ärzt:innen eine bürokratieärmere Verschreibung von Cannabis. Darüber hinaus stärken wir den Anbau von medizinischem Cannabis am Standort Deutschland. Das ist gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patient:innen unerlässlich“, begrüßt Andreas Larem den Gesetzesbeschluss.
Im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr wird eine Grenzwertkommission des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März 2024 einen gesetzlichen Grenzwert festlegen. Das Cannabisgesetz wird unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes von Beginn an streng evaluiert.