Das Sonderprogramm für Denkmalschutz fördert den Erhalt von Kulturdenkmälern als Teil des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt. Auch historische Orgeln können durch das Programm gefördert werden.
„In Deutschland gibt es circa 1,3 Millionen Kulturdenkmäler. Davon sind 51 UNESCO-Welterbestätten, wie die Mathildenhöhe bei uns in Darmstadt. Viele Kulturdenkmäler sind leider dringend sanierungsbedürftig. Als Bund helfen wir mit dem Sonderprogramm für Denkmalschutz dieses wichtige kulturelle Erbe zu erhalten. So leisten wir einen bedeutsamen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft“, betont Andreas Larem (SPD).
Für das Sonderprogramm hat der Bundestag zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten und ist durch Mittel von Projektträgern, Bundesländern, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.
Die Antragstellung erfolgt in Hessen über das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden. Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XII können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.