„Die Verabschiedung des Bebauungsplans an der Kastanienallee muss gestoppt werden. Das Bauvorhaben ist nicht nur inhaltlich umstritten, sondern steht jetzt auch rechtlich auf der Kippe. Deshalb werden wir die Vertagung der Beratung beantragen bis eine Bewertung des Architektengutachtens mit Einwendungen gegen den B-Plan vorliegt“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Siebel heute im Vorfeld des Bauausschusses.
In einem vom Bezirksverein Martinsviertel beauftragten Rechtsgutachten kommen die Gutachter zum Schluss, dass ein Normenkontrollverfahren gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchaus erfolgreich sein kann. Dann müsste der Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan für unwirksam erklären.
Das private Bauvorhabenvorhaben ist im Martinsviertel und darüber hinaus seit dem Aufstellungsbeschluss hoch umstritten. Anwohner*innen und Nutzer*innen des Bürgerparks halten das Bauvorhaben für unangemessen und nicht vereinbar mit den umliegenden bürgerschaftlichen Nutzungen. Der Bürgerpark diene der sportlichen Betätigung und der Naherholung. Auch wenn das Grundstück zurzeit nicht öffentlich genutzt wird, nimmt der Magistrat mit der Verfolgung des privaten Bauvorhabens die Möglichkeit, auch dieses Grundstück in eine öffentliche Nutzung einzubeziehen.
Dazu kommen jetzt noch rechtliche Bedenken. Es sei ungewöhnlich, eine Satzung „durchzukesseln“, wenn die Rechtslage dermaßen umstritten sei. Deshalb müsse der Magistrat sich erstmal mit dem Rechtsgutachten auseinandersetzen und der Stadtverordnetenversammlung berichten, was die Bewertung ergeben hat. „Solange muss die Beratung ruhen“, fordert Siebel.