Rote Rosen auf der Rosenhöhe
Bild von lapping auf Pixabay

Internationaler Frauentag 2022

Frauen bekommen in Deutschland im Schnitt nur knapp halb so viel Rente wie Männer. Die Rentenschere tut sich allerdings erst ab 35 Jahren auf, in einem Alter also, in dem junge Menschen oft Familien gründen. Woraufhin Mütter häufiger in Teilzeit arbeiten.

Nicht nur unter Coronabedingungen gab und gibt es Stress und Überbeanspruchung vor allem in den frauentypischen Berufsfeldern des Gesundheitswesens und des Einzelhandels. Die Erkenntnis der Systemrelevanz dieser Berufe und Beifallklatschen reicht nicht.
Weniger bekannt sind die heimlichen innerfamiliären Zugangsregeln zu den digitalen Medien in Familien, die nicht über ausreichend digitale Endgeräte verfügen: Erst die Kinder, dann der Vater und abends dann die Mutter, wodurch eigenes Lernen und Arbeiten erschwert wurde.
Unser Wirtschaftssystem wurde auf dem Rücken unbezahlt arbeitender Frauen errichtet. Adam Smith, der »Vater der Nationalökonomie« und einer der Vordenker des Wirtschaftsliberalismus, wohnte bei seiner Mutter, die für ihn putzte und kochte. Mitgedacht hat er ihre Situation in seinen Theorien zum freien Markt, der es schon regeln werde, nicht. So übernehmen Frauen in heterosexuellen Paarhaushalten mit Kindern mehr als 80 Prozent der unbezahlten Familien- und Sorgearbeit. Aber auch ohne Kinder verbringen Frauen ein Drittel mehr Zeit als Männer mit Haushalt und Pflege – darunter fällt auch die Pflege von älteren oder kranken Angehörigen.
Minijobs sind nicht existenzsichernd und sie begründen weder Kranken- noch Arbeitslosenversicherung. Im Juni 2020 ging die Zahl der geringfügig Beschäftigten um 850000 oder 12% gegenüber dem Vorjahr zurück. Da Minijobs bei der Kurzarbeitsgeldregelung außen vor bleiben, berührt dies Frauen besonders, 61% der Minijobber*innen sind Frauen. Besonders problematisch ist die vorgesehene Erhöhung der Mini- und Midijob-Grenzen auf 520 bzw. 1.600 Euro. Die geplante Anhebung der Einkommensgrenzen führt zu einer Ausweitung dieser prekären Beschäftigungsverhältnisse, die dem Ziel der kurz- wie langfristigen eigenständigen Existenzsicherung von Frauen eklatant zuwiderläuft.
Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 1192 Euro weniger im Monat als Männer. Wer weniger verdient, kann weniger zurücklegen, hat weniger Sicherheiten, kann weniger Vermögen aufbauen. Das geht aus der aktuellen Verdienststruktur-Erhebung des Statistischen Bundesamts hervor, die alle vier Jahre veröffentlicht wird. Darin finden sich noch mehr interessante Zahlen: 12,5 Millionen von den 18,3 Millionen berufstätigen Frauen verdienen weniger als der Durchschnitt, das sind 68 Prozent. Am anderen Ende der Gehaltsliste drehen sich die Verhältnisse: Unter den Spitzenverdienerinnen und -verdienern, die 12 100 Euro brutto und mehr im Monat verdienen, sind nur 23 000 Frauen. Schmale 12,7 Prozent.
Frauen leisten noch immer täglich durchschnittlich 1,5 Stunden mehr Sorgearbeit als Männer. In der Pandemie hat die Belastung von Frauen noch einmal zugenommen. Von echter Chancengleichheit kann also keine Rede sein. Der Schlüssel zu einer geschlechtergerechten Zukunft liegt in der fairen Verteilung von Sorge-, Haus- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nur zu erreichen, wenn die Schließung der Sorgelücke zentrales politisches Ziel wird.“
Gerade Frauen arbeiten häufig in Bereichen, in denen keine Tarifverträge vor Niedriglöhnen schützen. Aber auch Tarifverträge sind nicht unbedingt ein Garant gegen Minderbewertung weiblich konnotierter Arbeit: Pflege- und Erziehungsarbeit werden z.B. weitgehend pauschal eingestuft, es fehlen differenzierte Bewertungungskriterien für die mit der Berufsausübung einhergehenden Belastungen wie Schichtarbeit, Umgang mit ekelerregenden und potentiell infektiösen Stoffen, körperliche und psychische Beanspruchung, Verantwortung für Menschen usw.
Das geltende Ehegattensplitting im Steuerrecht bevorzugt einseitig „Ein- bzw. Hauptverdienerehen“ und hat sich als massive Hürde gegen die Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen erwiesen. Auch die geplante Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV bleibt unzureichend. Notwendig ist die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, um die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Frauen in einer Ehe zu fördern.

Jetzt bist du gefragt!

Auch dieses Jahr wollen wir – die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) – zum 8. März Rosen verschenken. Und mit Rücksicht auf die Pandemielage tun wir das nicht in der Innenstadt.

Sondern: Wir verlosen drei Rosensträuße unter den Darmstädterinnen, die sich bis zum 7. März 2022, 18:00 Uhr, an unserem Fragespiel beteiligen. Am 8. März bringen wir sie zu ihnen nach Hause.

Es ist ganz einfach.
Ich freue mich auf Deine / Ihre Teilnahme

Ulrike Schmidbauer

Die Frage

Das Formular wurde nach dem 8. März geschlossen.

Ihre persönlichen Daten dienen ausschließlich zur Durchführung dieser Frauentagsaktion. Sie werden weder intern weiterbenutzt noch an Dritte weitergegeben.