Das ist die Aussage von Andreas Trägler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer*innen-fragen (AfA) Darmstadt und Darmstadt-Dieburg, wenn er auf die neue Regierung angesprochen wird.
Aus seiner Sicht wird bereits in den ersten Wochen deutlich, dass unter der SPD-geführten Ampel die Belange von Beschäftigten wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt werden.
Das zeigt sich eindrücklich bei der noch für 2022 geplanten Einführung des Mindestlohnes von 12,00 Euro. Nur noch 48% der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Betrieben. Sebastian Cramer, der stellvertretende Vorsitzende, betont: „Die AfA hat diese Forderung im Wahlkampf mit großem Nachdruck unterstützt. Wir sind der Überzeugung, dass von der Erhöhung Millionen Menschen in Deutschland im Niedriglohnsektor profitieren werden.“
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Errichtung neuer Betriebsräte. Wer die Gründung eines Betriebsrates in Zukunft verhindert, begeht eine Straftat. SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil will mit einer Ausweitung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten, auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern, erleichtern. Laut §119 des Betriebsverfassungsgesetzes ist bereits heute schon die Behinderung von Betriebsratswahlen ein sogenanntes Antragsdelikt und kann deshalb nur auf Antrag z. B. von Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen verfolgt werden.
Andreas Trägler weiß aus zahlreichen Gesprächen, dass viele Beschäftige sich aus Angst um den Job nicht trauen Anzeige zu erstatten, wenn sie eine Behinderung bei der Betriebsratsgründung erfahren. Künftig reicht es dann aus, dass die Strafverfolgungsbehörde von solchem Vorgehen in Kenntnis gesetzt wird. Das Gesetz muss entsprechend geändert werden. „Wir sind zuversichtlich, dass die SPD dieses Ziel erreicht. Die Beschäftigten haben es mehr als verdient, dass ihre Anliegen mit Nachdruck vorangebracht werden“, so Andreas Trägler.