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Darmstädter ASF: §219a „Kompromiss“ nur Kosmetik

19. Dezember 2018

Mit dem § 219a StGB wird unter anderem ermöglicht, dass Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und die darüber öffentlich z.B. auf ihrer Webseite informieren, angeklagt und zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt werden können. Zunehmend nutzen selbsternannte
„Lebensschützer“ diesen Paragraphen um Ärzte unter Druck zu setzen. Ebenso treten sie vermehrt öffentlich gegen Schwangerschaftsabbrüche auf und belagern Praxen, die solche durchführen, wie auch Beratungsstellen mit Plakaten, die ungeborene Föten zeigen, Babysärgen und dergleichen mehr. Diese Hetz-Kampagnen stehen in Zusammenhang mit europaweiten streng konservativ-reaktionären Kräften. Es ist daher schon lange eine Forderung einer breiten Basis sozialdemokratischer Frauen, den strittigen Paragraphen abzuschaffen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Darmstadt ist entsetzt über den „Kompromiss“ der großen Koalition zu §219a. „Nachdem durch monatelange Verhandlungen die Chance auf Streichung des §219a immer wieder verzögert wurde, liegt nun ein Positionspapier vor, das völlig an den Beschlüssen und Forderungen der Frauen in der SPD vorbeigeht und Übles für den bis Januar zu formulierenden Gesetzesvorschlag befürchten lässt“, so die Vorsitzende der Darmstädter ASF Ulrike Schmidbauer. Durch die vorgesehene Kosmetik werde nur der Anschein einer Verbesserung erreicht. Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbruch informierten, blieben weiterhin der Gefahr ausgesetzt, dafür angeklagt und verurteilt zu werden. Die Willenserklärung der großen Koalition Listen mit Adressen von Ärztinnen und Ärzten zu veröffentlichen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, und diesen wiederum einen Verweis auf die Informationen der Gesundheitsämter zu gestatten, könne nicht die notwendige und sinnvolle medizinische Information durch die Ärztinnen und Ärzte ersetzen. Weitere Arbeitsgemeinschaften Sozialdemokratischer Frauen haben sich bundesweit ebenfalls gegen den“Kompromiss“ gewandt, um die völlige Abschaffung des § 219a einzufordern. Im Januar soll im Bundestag weiter beraten werden. Bis dahin, so hoffen viele politische Aktivistinnen an der Basis, könnte die Entscheidung als Gewissensentscheidung freigegeben werden. „Die Kriminalisierung von Medizinerinnen und Medizinern, die sich für schwangere Frauen in Not einsetzen, muss beendet werden“, so Schmidbauer. „Und Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, muss zugestanden werden, dass sie mündig sind und auch selbst nach Informationen suchen!“ Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass eine qualitativ hochwertige Schwangerenberatung flächendeckend zur Verfügung steht. Die ASF fordert: Weg mit dem unzeitgemäßen § 219a!