In seiner heutigen Plenardebatte hat sich der Hessische Landtag im Rahmen einer aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mit den anhaltenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen am Regierungspräsidium Darmstadt befasst. In den vergangenen Jahren hatte sich hier die Bearbeitungs- bzw. Entscheidungszeit über individuelle Anträge auf Einbürgerung zunehmend erhöht. Gerade für Menschen, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung eindeutig erfüllen und die auf einen positiven Bescheid ihrer jeweiligen Anträge somit lange warten müssen, ist dieser Zustand oftmals unverständlich und die persönlichen Konsequenzen weittragend.
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann, äußerte sich diesbezüglich im Rahmen der Aktuellen Stunde: „Die Bearbeitung der beim Regierungspräsidium Darmstadt anhängigen Einbürgerungsanträge nimmt noch immer zu viel Zeit in Anspruch. Die Ungewissheit, in der sich Antragsstellerinnen und Antragssteller während dieser Zeit befinden, ist zermürbend. Auch sind die Menschen in dieser Wartezeit ihrer elementaren staatsbürgerlichen Rechte beraubt: die Beteiligung an Landtagswahlen ist hierbei nur eins von vielen Beispielen.“
Hier sieht Hofmann insbesondere den Innenminister Peter Beuth in der Pflicht: „Der Innenminister hat auch im Innenausschuss immer wieder berichtet, dass es im Regierungspräsidium Darmstadt durch eine Prioritätenverlagerung hin zur Bearbeitung von coronabedingten Entschädigungszahlungen zu Bearbeitungsrückständen gekommen ist. Auch wenn dies in der Sache verständlich sein mag, entbindet die richtige Analyse nicht von der Pflicht, auch angemessen zu handeln – auch durch mehr Personal an den entscheidenden Stellen. Was nicht geht ist, auf dem Rücken der Antragstellerinnen und Antragssteller den offenkundigen Personalmangel zu verwalten. Diese Menschen haben ein Anrecht auf eine zügige Prüfung ihrer Anliegen und darauf, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, als Teil unserer Gesellschaft zu Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern werden zu können.“